Unsere rechtlichen Dienstleistungen
Wir bieten spezialisierte Beratung, um Ihre Partnerschaft rechtlich abzusichern.
Erstellung von Eheverträgen
Wir gestalten individuelle Eheverträge, die den Güterstand nach Ihren Wünschen regeln. Ob Gütertrennung, modifizierte Errungenschaftsbeteiligung oder andere Vereinbarungen – wir sorgen für eine rechtssichere Umsetzung, die Ihr Vermögen schützt und Fairness gewährleistet.
Beratung für Konkubinatspaare
Unverheiratete Paare sind gesetzlich kaum geschützt. Ein Konkubinatsvertrag schafft Abhilfe, indem er das Zusammenleben, die Vermögenswerte, die gegenseitige Unterstützung und erbrechtliche Aspekte klar und verbindlich regelt.
Anpassung bestehender Verträge
Das Leben verändert sich. Ob durch die Geburt eines Kindes, eine Firmengründung oder den Erwerb von Immobilien – wir überprüfen Ihren bestehenden Ehe- oder Konkubinatsvertrag und passen ihn an Ihre neue Lebenssituation an.
Häufige Fragen & Antworten
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Ein Ehevertrag ist besonders sinnvoll, wenn ein Partner ein Unternehmen besitzt, grosse Vermögensunterschiede bestehen, ein Partner Erbschaften erwartet oder Kinder aus früheren Beziehungen vorhanden sind. Er dient dem Schutz beider Partner.
Was passiert ohne Konkubinatsvertrag?
Ohne Vertrag gibt es bei Trennung keinen Anspruch auf Unterhalt oder Teilung des Vermögens des anderen. Im Todesfall besteht kein gesetzliches Erbrecht. Ein Partner kann also leer ausgehen, selbst nach jahrelangem Zusammenleben.
Muss ein Ehevertrag notariell beurkundet werden?
Ja, in der Schweiz muss jeder Ehevertrag von einem Notar öffentlich beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein. Ein Konkubinatsvertrag hingegen benötigt nur die einfache Schriftlichkeit, eine notarielle Beglaubigung kann aber die Beweiskraft erhöhen.